Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge
Die Übersetzungsdienstleistungen von OPUS translation services, Fachübersetzungen, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen von OPUS translation services mit ihren Auftraggebern. Die Geschäftsbedingungen von OPUS translation services werden vom Auftraggeber mit der Erteilung des Auftrages anerkannt. Anders lautende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens OPUS translation services. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch OPUS translation services.
1. Grundlagen für die Berechnung
1.1 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, stellt OPUS translation services dem Auftraggeber die vereinbarten Übersetzungsarbeiten zu ihren jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.
1.2 Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird nach der Zeilenanzahl in die Zielsprache ermittelt. Eine Übersetzungszeile hat durchschnittlich 55 Anschläge inkl. Leerzeichnen (DIN Norm 2345). Bei Auflistung von Einzelbegriffen gilt jeder Begriff als eine Zeile. Wenn in der Zielsprache keine lateinischen Schriftzeichen verwendet werden oder bei entsprechend vertraglicher Vereinbarung, so wird die Zeilenanzahl anhand der Ausgangssprache ermittelt. Für Eilaufträge (Aufträge, die eines besonderen zeitlichen und/oder verwaltungstechnischen Aufwandes bedürfen und nicht innerhalb der gewöhnlichen Lieferfristen erfolgen sollen) wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % bis zu 100 % in Rechnung gestellt. Für Übersetzungsaufträge werden mindestens 25 Zeilen pro Sprache und Auftrag berechnet, auch wenn der Text kürzer sein sollte.
1.3 Zusätzliche Textausfertigungen, notwendige Formatierungen sowie Material-Kosten für gewünschtes Spezialpapier, Binde-Mappen, Disketten, CDs u. Ä. werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
1.4 Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung bzw. Bestätigung getroffen wurden, oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, ist OPUS translation services berechtigt, die Vergütung entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen.
2. Zahlung
2.1 Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich per Post oder via E-Mail als PDF-Datei. Gestellte Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt fällig, es sei denn, sie weisen anders lautende Zahlungstermine oder Zahlungsfristen auf. Sonderkonditionen wie z.B. ein Preisnachlass sind nur gültig bei Einhaltung des Zahlungsziels. Das Einbehalten (auch von Teilbeträgen) ist nicht zulässig. OPUS translation services istin diesem Fall dann berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung, alle Nutzungs.- und Verwertungsrechte an der/den gelieferten Übersetzung/en dem Kunden zu untersagen und eine Unkostenpauschale in Höhe von Euro 60,- zu erheben.
2.2 Zahlungsverzug. Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, so ist OPUS translation services berechtigt, Mahngebühren in Höhe von Euro 5,- für die erste Mahnung und Euro 10,- für jede weitere Mahnung zu erheben. Gleichzeitig sind ab dem Tag des Verzuges Zinsen für den gesamten Rechnungsbetrag fällig. Die Höhe ergibt sich aus den Zinsen, welche OPUS translation services für einen banküblichen Kredit in gleicher Höhe zu zahlen hätte. Davon unberührt liegen die Zinsen immer mindestens 4% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Kunden bleibt es frei einen geringeren Schaden durch seinen Verzug nachzuweisen.
2.3 Bei größeren Übersetzungsvolumen ist OPUS translation services berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu fordern. Der Auftraggeber erhält darüber eine entsprechende Rechnung.
2.4 Die endgültige Lieferung der Übersetzung kann von der vorherigen Begleichung des Rechnungs-Betrages abhängig gemacht werden.
2.5 Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, hat er OPUS translation services die bis zur Stornierung durchgeführten Arbeiten zu vergüten und die entstandenen Kosten zu erstatten.
3. Auftragserteilung
3.1 Bei Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Thema, Fachgebiet, Umfang und Verwendungszweck der Übersetzungsarbeit, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (Äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien, Druckreife, Anzahl der Ausfertigungen etc.) anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck, den Aufdruck auf Schildern oder Waren bestimmt, hat der Auftraggeber an OPUS translation services vor Drucklegung einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.
3.2 Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Ausführung des Übersetzungs-Auftrags erforderlich sind, sind OPUS translation services vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben (z. B. Firmen-Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungserläuterungen etc.). Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann OPUS translation services weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern.
3.3 Der Auftraggeber hat OPUS translation services bei Übersetzungsarbeiten den Ausgangstext in entsprechender, gut leserlicher Form zur Verfügung zu stellen.
3.4 Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten von OPUS translation services.
4. Auftragsausführung, Lieferbedingungen
4.1 Alle Übersetzungsarbeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt worden sind, in die allgemein übliche lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
4.2 Sofern keine besondere Ausführungsform vereinbart wurde, werden Übersetzungen von OPUS translation services per E-Mail als Word-Datei, Telefax oder in einfacher schriftlicher Ausfertigung per Post geliefert. Versendet OPUS translation services die Übersetzung auf Verlangen des Auftraggebers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald OPUS translation services die Übersetzung an ein Transportunternehmen übergeben hat. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem elektronischen Transportweg haftet OPUS translation services nicht.
4.3 Liefertermine und Lieferfristen gelten nur, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart und dem Auftraggeber schriftlich bestätigt worden sind.
4.4 Im Fall der nicht rechtzeitigen Übermittlung der für die Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen sowie bei unvollständigen, unrichtigen, missverständlichen und/oder unleserlichen Angaben und Informationen ist OPUS translation services an ein verbindlich vereinbartes Lieferdatum nicht gebunden. Ist eine bestimmte Lieferfrist verbindlich vereinbart, beginnt diese erst zu laufen, wenn OPUS translation services sämtliche Unterlagen und Informationen vorliegen. Entsprechendes gilt für nachträgliche Änderungen der Übersetzung aufgrund von Änderungswünschen des Ausgangstextes durch den Auftraggeber. Letztere werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.5 Sollte OPUS translation services aus einem von ihr zu vertretenden Grund eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Auftraggeber OPUS translation services eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
4.6 Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden versandt ist.
5. Ausführungen durch Dritte
5.1 OPUS translation services darf sich zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen. Dabei haftet OPUS translation services nur für eine im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei der Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl ist dann Genüge getan, wenn der beauftragte Dritte als für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigter oder ermächtigter Übersetzer handelt oder wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um eine Person mit entsprechender Ausbildung und Berufserfahrung handelt.
5.2. Die Geschäftsverbindung kommt nur zwischen dem Kunden und OPUS translation services zustande. Kontakte zwischen dem Kunden und einem von OPUS translation services eingesetzten Dritten sind nur mit der Einwilligung von OPUS translation services erlaubt.
6. Mängelrügen
6.1 Sofern keine besondere Vereinbarung über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen wurde oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt OPUS translation services die Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an.
6.2 Rügt der Auftraggeber einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich schriftlich zu beschreiben. Der Auftraggeber hat OPUS translation services eine angemessene Frist zur Mängel-Beseitigung einzuräumen. Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist OPUS translation services berechtigt, auf Basis der vom Kunden wiederum schriftlich so genau wie möglich beschriebenen Mängeln, die Übersetzung nochmals nachzubessern. Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) oder Wandlung berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an OPUS translation services zurück. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
6.3 Zeigt der Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Übersetzung keine Mängel an durch schriftliche Einwendung, so gilt die Übersetzung als abgenommen. Entscheidend ist der Zugang bei OPUS translation services. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.
7. Haftung, höhere Gewalt
7.1 In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. OPUS translation services haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Rückgriff-Haftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7.2 OPUS translation services haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder (auch teilweise) unleserliche Quelltexte verursacht wurden. Den Nachweis über den Zugang sämtlicher Informationen an OPUS translation services hat der Auftraggeber zu führen (Beweispflicht).
7.3 Bei fehlender Angabe des Verwendungszweckes der Übersetzung, vor allem wenn dieser in der Veröffentlichung oder für Werbezwecke Bestimmt ist, kann der Auftraggeber für die fehlende Eignung oder eine mangelhafte Adaption als Veröffentlichung weder materielle noch immaterielle Schäden geltend machen.
7.4 Für den Fall, dass OPUS translation services aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen wird oder Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, stellt der Auftraggeber OPUS translation services in vollem Umfang von der Haftung frei.
7.5 OPUS translation services haftet grundsätzlich nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.
7.6 OPUS translation services haftet nicht bei Leistungsverzögerungen, bedingt durch Streik, Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Software-, Netzwerk- oder Serverfehler. Ein Recht auf Schadensersatz ist hierbei ausgeschlossen. OPUS translation services haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur seitens des Auftraggebers entstehen. Für Softwareschäden, die in der Software des Auftraggebers durch Gebrauch der von OPUS translation services bearbeiteten Dateien entstehen, haftet OPUS translation services nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auch insoweit gilt, dass OPUS translation services nur bis zur Höhe des Betrages, der für die Dienstleistung in Rechnung gestellt wird, haftet. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung für Druck oder Produktion vorgesehen ist, lässt er OPUS translation services vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt/produziert er ohne Freigabe durch OPUS translation services, so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Auftraggebers. Die vorgenannte Haftungsgrenze gilt auch hier.
7.7 Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungs-Gehilfen, einschließlich beauftragter Dritter.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentums-Vorbehalt
8.1 Gegen Ansprüche von OPUS translation services kann der Auftraggeber nur unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder von OPUS translation services anerkannte Ansprüche aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertrags-Verhältnis resultieren, wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
8.2 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum von OPUS translation services. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
9. Urheberrecht, Ansprüche Dritter
Sollte OPUS translation services aufgrund einer Übersetzung wegen der Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) in Anspruch genommen werden, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so ist der Auftraggeber verpflichtet, OPUS translation services in vollem Umfang hiervon freizustellen. Sofern OPUS translation services durch die Erstellung der Übersetzung Urheberrechte oder andere Schutzrechte zustehen, bleiben diese ausdrücklich bei OPUS translation services, soweit sie nicht vertraglich an den Auftraggeber übertragen werden. Gleiches gilt für die im Verlauf der Übersetzungsarbeit entstandenen Terminologielisten oder sogenannte Translation Memories.
10. Verschwiegenheit, Datenschutz
OPUS translation services verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Tatsachen, die im Zusammenhang mit der übersetzerischen Tätigkeit für den Auftraggeber stehen.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit
11.1 Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäfts-Verbindungen zwischen OPUS translation services und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
11.2 Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, wird als Gerichtsstand der Sitz von OPUS translation services vereinbart.
11.3 Sind oder werden Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt.
[Stand: August 2011]