Beglaubigte Übersetzungen
OPUS translation services bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen in allen EU- Sprachen an. Werden amtliche Dokumente (Gerichtsurteile, Führerscheine, Heiratsurkunden, Geburtsurkunde, etc.) übersetzt, verlangt der Gesetzgeber zusätzlich eine Beglaubigung der Übersetzung. Unsere Fachübersetzer sind von den jeweils zuständigen Oberlandesgerichten vereidigt und können mit ihrer Unterschrift und ihrem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung sowie deren Übereinstimmung mit dem vorgelegten Original bestätigen.
Hierzu benötigen wir das Original Dokument bzw. eine beglaubigte Kopie.
Die Qualität ist bei Urkundenübersetzungen besonders wichtig, da es hier mitunter auf jedes Wort und jeden einzelnen Buchstaben ankommt. Wir gehen bei unseren beglaubigten Übersetzungen deshalb über die Mindestanforderung der Gerichte und Behörden hinaus, unsere beglaubigten Urkundenübersetzungen werden deshalb in aller Regel von Diplomübersetzern mit Hochschulabschluss als Übersetzer durchgeführt, die außerdem noch öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Urkundenübersetzer sind.
Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung unterteilen sich in Kosten für die Übersetzung und die Kosten für die Gebühren sowie evtl. für das Porto. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen 19% MwSt:
- Übersetzung bei Beglaubigungen: Zwischen 1,10 € und 2,40 € je Normzeile in Abhängigkeit von der Sprache
- Beglaubigungsgebühr: 10,00 € / je Dokumentseite
- zzgl. Versandkosten
Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung erfordert in der Regel 6 Arbeitstage. Weitere Modalitäten bei Beglaubigungen nach telefonischer Absprache.
Übersetzungen von Urkunden müssen in Deutschland und anderen Ländern beglaubigt werden, die Beglaubigung der Übersetzung erfolgt durch einen beim Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer.
Welche Dokumente müssen beglaubigt werden?
In der Regel alle Urkunden, die für offizielle Zwecke übersetzt und registriert werden, wie z.B. Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Adoptionsurkunden, Sterbeurkunden, Urkunden bzgl. Namensänderung, von Versicherungsnachweisen, ärztlichen Attesten, Bescheinigungen aller Art, Führerscheine, Verträge aller Art sowie andere Dokumente, für die Behörden eine beglaubigte Übersetzung verlangen.
Wie kann ich eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen?
Wenn Sie Ihr Dokument oder eine Urkunde übersetzen lassen wollen und die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original nachgewiesen werden muss, dann dürfen nur vereidigte Übersetzer den Auftrag ausführen. Wir benötigen in diesem Fall von Ihnen das Original oder eine beglaubigte Kopie. Unsere vereidigten Übersetzer erstellen Ihnen das Dokument in der gewünschten Sprache. Durch einen Stempel bescheinigen die Übersetzer die Übereinstimmung des Textes. Sie müssen also selber keine weitere Beglaubigung anfordern. Wenn Sie die Übersetzung für eine Behörde im Ausland benötigen, sollten Sie sicherheitshalber jedoch noch einmal nachfragen, ob eine sogenannte Apostille notwendig ist. Die genauen Modalitäten werden wir mit Ihnen vorab telefonisch besprechen.
Nach Rücksprache können Sie danach die beglaubigte Urkundenübersetzung abholen oder diese wird nach Vereinbarung auf dem Postweg an Sie versandt. Natürlich können Sie vorab, falls erforderlich, eine Kopie per Fax, E-Mail oder als gescannte Datei erhalten, bei den Behörden muss jedoch das Original der beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.
Lieferzeit bei Beglaubigungen
Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung erfordert in der Regel innerhalb von 6 Arbeitstagen. Gegen einen Aufpreis macht der Urkundenschnelldienst Tempo.
Können Sie auch Texte beglaubigen, die Sie nicht selber übersetzt haben?
Wir beglaubigen ausschließlich Dokumente, die von unseren eigenen Übersetzern angefertigt wurden.